Allgemeine Geschäftsbedingungen

KEUCO Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Online-Käufe


1. Allgemeines
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Eingang der Bestellung von uns bestätigt wurde. Der Besteller erkennt nachstehende Bedingungen mit Eintritt in vertragliche Beziehungen zu uns an. Anderslautende Bestimmungen des Bestellers werden durch Geschäftsabschluß mit uns oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen uns gegenüber rechtlich unwirksam, da wir ihnen hiermit ausdrücklich widersprechen. Wenn besondere einzelne Vereinbarungen getroffen werden, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, so bleiben davon die übrigen Verkaufsbedingungen unberührt. Bestellungen von außerhalb der EU akzeptieren wir nicht.


2. Lieferungen und Leistungen
Bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehenen außergewöhnlichen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist angemessen, jedenfalls bis zur endgültigen Hindernisbeseitigung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, ohne daß wir für die Verspätung und deren Folgen haften. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer in diesem Fall Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zustehen. Das gleiche gilt, wenn uns in ähnlichen Fällen höhere oder unzumutbare Kosten entstehen. Der Besteller hat in diesen Fällen kein Recht, uns in Verzug zu setzen oder Schadenersatz zu verlangen. Änderungen unserer Produkte, Serien und Modelle behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, das/die der Bestellung am besten entsprechende oder nahekommende Produkt/Serie/Modell zu liefern.


3. Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf die Ankunft bei uns, nicht auf die Absendung an. Skonto kann nur abgezogen werden, wenn ansonsten keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Diese Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen. Nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen uns kann der Besteller aufrechnen oder wegen fälliger Zahlungen Zurückbehaltung geltend machen, niemals wegen bloßer Mängelrügen.


4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller unserer - auch künftiger — Forderungen und Nebenansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung), gleich aus welchem Rechtsgrund, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen, Salden hieraus gezogen und anerkannt werden. Der Besteller darf unsere Ware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen einschließlich etwaiger Sicherungen tritt er schon jetzt an uns zur Sicherheit ab. Zur Einziehung der Forderungen ist er für unsere Rechnung berechtigt, solange er selbst seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und keine Änderungen in der Beurteilung seiner Bonität eintreten. Die für uns eingegangenen Beträge auf die vorgenannten Forderungen hat der Besteller sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch nicht fällig ist, hat er uns hiervon zu verständigen und die Beträge für uns abzusondern bis zur Fälligkeit. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung unseres Vorbehaltseigentums sind dem Besteller untersagt. Auch ist er nicht berechtigt, einfach oder Global- oder Mantelzessionen vorzunehmen, durch die bereits entstandene oder im voraus abgetretene Forderungen erfaßt würden, die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind derartige Abtretungen bereits erfolgt, sind Drittgläubiger zu verständigen, daß diese Abtretungen nicht für die Veräußerung unserer Vorbehaltsware bzw. hinsichtlich unseres Anteils an der neuen Sache gelten. Übersteigt der Fakturenwert der dem Verkäufer gegebenen Sicherheit die Warenforderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten etc.) insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


5. Sachmängel
Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. §§ 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 I (Rückgriffsanspruch) und § 634 a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhaften oder nachlässiger Behandlung, übermäßigerBeanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sindausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Mängel der gelieferten Sache einschließlich des dazugehörenden Zubehörs werden von uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mängelrüge durch den Besteller behoben. Dies geschieht nach Wahl des Bestellers durch kostenfrei Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Offensichtliche Mängel sind bei uns innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, sind bei uns innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller zu rügen. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzleistung ermöglicht ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit dem Besteller nach dieser Regelung Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


6. Teilweise Unwirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit oder das Fehlen einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. Im Umfang der Unwirksamkeit werden die Parteien eine rechtlich bindende Ersatzregelung treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.


7. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

 

8. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 EU-Verordnung 524/2013 ("ODR-Verordnung") bereit. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.

 

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